Nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Hochschulcampus Tuttlingen Fördervereins e.V. können Fördermitglieder natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften und Vereinigungen werden, die durch Bezahlung eines Förderbeitrages die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins unterstützen wollen. Der Mindestförderbeitrag beträgt 100,- Euro.
Um Fördermitglied zu werden, ist die Fördermitgliedschaft beim Hochschulcampus Tuttlingen Förderverein e. V. zu beantragen und der jährliche Förderbeitrag zu bezahlen. Die Fördermitgliedschaft gilt für das laufende Kalenderjahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr mit Zahlung des Förderbeitrages. Die Fördermitgliedschaft endet automatisch durch Einstellung der Bezahlung des Förderbeitrages.
Der Hochschulcampus Tuttlingen Förderverein e.V. ist durch Bescheid des Finanzamtes Tuttlingen unter Steuernummer 21105/05715 berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EstDV) auszustellen.
Die Förderbeiträge der Fördermitglieder sind wie Spenden abziehbar.
Für Ihren Förderbeitrag als Fördermitglied stellt Ihnen der Hochschulcampus Tuttlingen Förderverein e.V. selbstverständlich eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus.